Elternmitwirkung
Laut Sächsischem Schulgesetz (SächsSchulG §45) haben die Eltern das Recht und die Aufgabe, die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. In den Klassenelternversammlungen jeder Klasse werden zu Beginn des Schuljahres die Klassenelternsprecher gewählt, die in vertrauensvoller und konstruktiver Zusammenarbeit die Klassen- und Schulentwicklung unterstützen. Zusammen bilden sie den Elternrat der Schule. Dieser […]