Bedeutung meiner Fachnoten (SOGS §18)

Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamten während eines Schuljahres in den einzelnen Fächern erbrachten Leistungen werden mit folgenden Noten bewertet:

1 (sehr gut) wenn eine Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht;
2 (gut) wenn eine Leistung den Anforderungen voll entspricht;
3 (befriedigend) wenn eine Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht;
4 (ausreichend) wenn eine Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht;
5 (mangelhaft) wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können;
6 (ungenügend) wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Bewertungsmaßstab:

Note 1: 95 -100 %

Note 2: 80 – 94 %

Note 3: 60 – 79 %

Note 4: 40 – 59 %

Note 5: 20 – 39 %

Note 6: bis 19 %


siehe auch:

Welche Noten werden erteilt?

Bedeutung meiner Fachnoten (SOGS §18)

Bewertung der Kopfnoten (SOGS §18)