Schulanmeldung und Schulanfang
Informationen § 27 Sächsisches Schulgesetz Beginn der Schulpflicht (1) Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet wurden. (2) Kinder, die noch nicht […]