Elternmitwirkung

Laut Sächsischem Schulgesetz (SächsSchulG §45) haben die Eltern das Recht und die Aufgabe, die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. In den Klassenelternversammlungen jeder Klasse werden zu Beginn des Schuljahres die Klassenelternsprecher gewählt, die in vertrauensvoller und konstruktiver Zusammenarbeit die Klassen- und Schulentwicklung unterstützen. Zusammen bilden sie den Elternrat der Schule. Dieser stellt sechs stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz, die alle wesentlichen Entscheidungen gemeinsam trifft. Gesetzliche Grundlagen finden Sie in der Elternmitwirkungsverordnung (EMVO).

🔘  Elternmitwirkung in Sachsen

Sollten Sie zeitlich eine Begleitung bei Exkursionen, Wandertagen, Schulfahrten oder anderen Schulereignissen ermöglichen können, freuen wir uns über jede Unterstützung. Bitte sprechen Sie den Klassenlehrer Ihres Kindes an.

Links für Eltern:

➡️  Sächsischer Bildungsserver

➡️  Kreiselternrat Mittelsachsen

➡️  Landeselternrat Sachsen

➡️  Bundeselternrat