Schulanmeldung und Schulanfang
Informationen § 27 Sächsisches Schulgesetz
Beginn der Schulpflicht
(1) Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet wurden.
(2) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen. ✏️ Anmeldung bis zum 28.02.2025
(3) Im Ausnahmefall können Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig oder körperlich nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Zur Feststellung des Entwicklungsstandes des Kindes können pädagogisch-psychologische Testverfahren herangezogen werden. Zusätzlich können mit Zustimmung der Eltern bereits vorhandene Gutachten einbezogen werden. (*Die Zurückstellung soll nur erfolgen, wenn sich keine Anhaltspunkte für sonderpädagogischen Förderbedarf ergeben. § 4 Absatz 3 SOGS)
(4) Die erforderlichen Entscheidungen trifft der Schulleiter.
Den Aufnahmebescheid erhalten Sie am 16.05.2025.
Feierliche Aufnahme der Schulanfänger: ✏️ 09.08.2025
🎉 1a: 8.45 Uhr – 9.30 Uhr 🎉 1b: 10.00 Uhr – 10.45 Uhr 🎉 1c: 11.15 Uhr -12.00 Uhr
Bitte denken Sie an den Ranzen!
So funktioniert die Anmeldung:
Alle Familien aus unseren Schulbezirk, deren Kinder schulpflichtig werden, entnehmen die Anmeldetermine bitte der örtlichen Presse, unserer Internetseite oder den Aushängen in den Kindergärten bzw. Kindertagesstätten.
Sie wählen einen von uns vorgeschlagenen Termin aus und kommen zur Anmeldung.
Sind Sie nicht in unserem Schulbezirk ansässig, wünschen jedoch aus wichtigen Gründen (körperlich, psychisch oder pädagogisch) die Aufname Ihres Kindes, so nehmen Sie Kontakt zu uns auf. (saw.ro@t-online.de oder 034322 43400)
Das wird benötigt:
- Geburtsurkunde
- Nachweis bei alleinigem Sorgerecht (aktuelle sog. Negativbescheinigung des Jugendamtes oder gerichtliche Entscheidung)
- Nachweis über eine Massernschutzimpfung, Masernimmunität oder Kontraindikation
- → Antrag auf Aufnahme in die Klassenstufe 1 an einer öffentlichen Grundschule
Anmeldetermin für das Schuljahr 2025/26: 15.08.2024
14 – 17 Uhr Eingang Schule
Falls Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen neuen Termin unter 📞 034322/ 43400.