Umsetzung Masernschutzgesetz ab 01.03.2020
Werte Eltern,
zum 1. März 2020 tritt das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (→ Masernschutzgesetz) in Kraft.
Bitte reichen Sie umgehend nach §20 Absatz 9 IfSG einen entsprechenden Nachweis über eine Massernschutzimpfung, Masernimmunität oder Kontraindikation Ihr Kind betreffend bei der Schulleitung ein.