Umsetzung Masernschutzgesetz ab 01.03.2020

Werte Eltern,

zum 1. März 2020 tritt das  „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (→ Masernschutzgesetz) in Kraft.

Bitte reichen Sie umgehend nach §20 Absatz 9 IfSG einen entsprechenden Nachweis über eine Massernschutzimpfung, Masernimmunität oder Kontraindikation Ihr Kind betreffend bei der Schulleitung ein.