Sportunterricht
Die Teilnahme am Sportunterricht ist nur mit vollständiger Sportkleidung möglich. Schmuck muss grundsätzlich abgelegt werden. Schulterlanges Haar sowie Haar, welches das Sichtfeld einschränkt, ist zusammenzubinden. (Erlass zur Sicherheit im Schulsport Az.: 24-6860.40/56/3 vom 28. Mai 2010)
Brillenträger sollten Sportbrillen tragen. (→ Foto)
Ärztliche Atteste und Teilsportbefreiungen erhält der jeweilige Sport- bzw. Schwimmlehrer.