Vorgehen bei Krankheit Ihres Kindes
Gemäß Sächsischer Schulbesuchsordnung (SBO §2 Abs.1) informieren Sie bitte bis spätestens 7.30 Uhr das Schulsekretariat 📞 034322/43400 oder 📧 saw.uk@t-online.de unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung.
Denken Sie außerdem an die Essenabbestellung (Sozialküche Lommatzsch 035241/51200).
▶️ Der Klassenlehrer erhält nach Genesung eine schriftliche Entschuldigung der Eltern bzw. eine ärztliche Bescheinigung. (Schulbesuchsordnung §2)
Bei einer Häufung von einzelnen Krankheitstagen kann ein amtsärztliches Gutachten durch die Schulleitung gefordert werden.