Vorgehen bei Krankheit Ihres Kindes
Gemäß Sächsischer Schulbesuchsordnung (SBO §2 Abs.1) informieren Sie bitte bis spätestens 8.00 Uhr das Schulsekretariat 📞 034322/43400 unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung.
Denken Sie außerdem an die Essenabbestellung (Sozialküche Lommatzsch 035241/51200).
▶️ Der Klassenlehrer erhält nach Genesung eine schriftliche Entschuldigung der Eltern bzw. eine ärztliche Bescheinigung.
Bei einer Häufung von einzelnen Krankheitstagen kann ein amtsärztliches Gutachten durch die Schulleitung gefordert werden.