Vorgehen bei Krankheit Ihres Kindes

Gemäß Sächsischer Schulbesuchsordnung (SBO §2 Abs.1) informieren Sie bitte bis spätestens 8.00 Uhr das Schulsekretariat 📞 034322/43400  unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung.

Denken Sie außerdem an die Essenabbestellung (Sozialküche Lommatzsch 035241/51200).

▶️ Der Klassenlehrer erhält nach Genesung eine schriftliche Entschuldigung der Eltern bzw. eine  ärztliche Bescheinigung. (Schulbesuchsordnung §2)

Bei einer Häufung von einzelnen Krankheitstagen kann ein amtsärztliches Gutachten durch die Schulleitung gefordert werden.

Elterninformation Infektionsschutzgesetz