Vorgehen bei Krankheit Ihres Kindes

Gemäß Sächsischer Schulbesuchsordnung (SBO §2 Abs.1) informieren Sie bitte bis spätestens 8.00 Uhr das Schulsekretariat 📞 034322/43400  unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung.

Denken Sie außerdem an die Essenabbestellung (Sozialküche Lommatzsch 035241/51200). Der Klassenlehrer erhält nach Genesung eine schriftliche Entschuldigung.

Bei einer Häufung von einzelnen Krankheitstagen kann ein amtsärztliches Gutachten durch die Schulleitung gefordert werden.

Elterninformation Infektionsschutzgesetz