Ansteckende Krankheiten
Mit Schuleintritt wurden Sie laut Infektionsschutzgesetz §34 Abs.5 belehrt. Hierzu haben Sie ein Informationsblatt erhalten. Sollte sich Ihr Kind mit einer ansteckenden Krankheit infiziert haben, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir unter Umständen vorbeugende Maßnahmen einleiten können. Das gilt auch, wenn Sie Läuse oder andere Auffälligkeiten bemerken. Ihr Kind darf in diesen Fällen erst dann wieder die Schule besuchen, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes vorliegt.
Elterninformation Infektionsschutzgesetz